Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 173/10

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Be-schlussverfahren zurückzuweisen.

2. Der Kläger erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von z w e i W o c h e n schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

3. Der für den 15. März 2011 geplante Senatstermin entfällt.


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