Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 20/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. August 2010 verkündete Teilurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu EUR 600,-- festgesetzt.


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