Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 12/11

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 17. Januar 2011 (VK 1-139/10) wird zurückgewiesen.

Der Senatsbeschluss vom 16. Februar 2011 ist gegenstandslos.


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