Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-4 Ws 127/11

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird unter Entpflichtung des ihm durch Beschluss

des Amtsgerichts Duisburg vom 24. September 2010 beigeordneten Rechtsanwalts B. Rechtsanwalt Dr. K. in Düsseldorf als Pflichtverteidiger bestellt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten inso- weit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auf- erlegt.


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