Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 10 U 156/10

Tenor

  • I Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 3. Dezember 2010 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – gemäß § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig zurückzuweisen.

  • II Es wird Gelegenheit gegeben, zu dem Hinweis bis 05.04.2011 Stellung zu nehmen.

  • III Streitwert: 12.246,09 €


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