Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 158/10

Tenor

  • I Der Termin vom 7. April 2011 wird aufgehoben.

  • II Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt ihre Berufung gegen das am 6. Oktober 2010 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichterin – einstimmig gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • III Es wird Gelegenheit gegeben, zu dem Hinweis bis zum 18. April 2011 Stellung zu nehmen.

  • IV Streitwert: 7.205,25 €


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