Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-4 W 1/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbe-schluss der Rechtspflegerin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mön-chen¬gladbach vom 2. Dezember 2010 wird auf seine Kosten zurückgewie¬sen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.746,33 Euro festgesetzt.


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