Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-5 WF 6/11

Tenor

Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin vom 21.12.2010 wird der im Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Lan-genfeld vom 10.12.2010, 9 F 309/09, festgesetzte Verfahrenswert abgeändert und der Wert auf bis zu 4.000,00 € festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.


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