Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 106/10

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 08. Februar 2011 bleibt aufrecht erhal-ten. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der weiteren außergerichtlichen Auslagen der Streithelferin werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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