Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 1/09

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 10. Dezember 2008 teilweise abgeändert. Die Klage wird auch gegen die Beklagte zu 1. abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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