Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 5/11

Tenor

I. Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 30. September 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird - unter Abweisung der weitergehenden Klage und der Widerklage - verurteilt, an die Klägerin …. € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. März 2005 zu zah-len.

II. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisions-verfahrens trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Die Beschwer der Klägerin und der Streitwert für das Berufungsverfahren werden auf jeweils 1.186.488,72 € (1.068.764,06 € + 117.724,66 €) fest-gesetzt.


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