Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 139/10

Tenor

I. Der Termin vom 05.05.2011 wird aufgehoben.

II. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs.2 ZPO zurückzuweisen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.


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