Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-18 U 158/10

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 16. Zivilkammer

– Einzelrichter – des Landgerichts Wuppertal vom 26.08.2010 (16 O 165/09) einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen, dem auch die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens vorbehalten bleibt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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