Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 W 79/10

Tenor

Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Streit-wertbeschluss der Einzelrichterin des Landgerichts Düsseldorf vom 07.05.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Streitwert wird auf 385.560 € festgesetzt.

(Antrag zu 1: 171.360 €; Antrag zu 2: 214.200 €).


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