Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 39/11

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 27. Oktober 2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die durch Beschluss des Landgerichts vom 30. Juli 2010 erlassene einstweilige Verfügung wird aufgehoben und der auf ihren Erlass ge-richtete Antrag wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfügungsverfahrens.


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