Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 17/08

Tenor

Auf die Berufung des Klägers zu 2) und unter Berücksichtigung der –bis auf die Kosten- bereits durch das Senatsurteil vom 30. Dezember 2008 (I-15 U 17/08) abschließend entschiedenen Berufung der Klägerin zu 1) wird das Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2008 - 12 O 393/02 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels des Klägers zu 2) wie folgt neu gefasst:

Die Klage der Klägerin zu 1) wird als unzulässig abgewiesen.

Den Beklagten wird es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise von Ordnungshaft oder von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese hinsichtlich der Beklagten zu 1) zu vollziehen an ihrem Chairman, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung untersagt, über den Kläger zu 2) zu behaupten, ihm sei die Einreise in die Vereinigten Staaten untersagt, wenn dies geschieht wie in dem Artikel „R. M. Company“ der N. vom 12.6.2001.

Im Übrigen wird die Klage des Klägers zu 2) abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz und die Kosten des Berufungsverfahrens werden wie folgt verteilt: Die Gerichtskosten tragen die Klägerin zu 1) zu 50 %, der Kläger zu 2) zu 45 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerin zu 1) zu 50 % und der Kläger zu 2) zu 45 %. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2) tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen der Kläger zu 2) zu 90 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des durch die jeweilige Gegenpartei aus dem Urteil vollstreckbaren Betra-ges abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenpartei vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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