Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 136/10

Tenor

I.Auf die Berufung der Klägerin wird das am 07. April 2010 verkündete Urteil der Zivilkammer 14d des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichterin - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 21.540,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Oktober 2009 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV.Die Revision wird zugelassen.


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