Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 W 22/11

Tenor

I.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin vom 21. April 2011 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 4. April 2011 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.

III.

Der Beschwerdewert wird auf 800,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.