Grund- und Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 282/09

Tenor

Das Verfahren gegen die Beklagten zu 3) und zu 4) wird abgetrennt.

Das Versäumnisurteil des 24. Zivilsenats vom 21. März 2006 (Az: I-24 U 266/03) wird aufgehoben und auf die Berufung des Klägers das Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2003 (Az: 1 O 564/00) abgeändert und als Grund- und Teilurteil wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte zu 2) wird als Gesamtschuldner mit dem Beklagten zu 1) verurteilt, an den Kläger 18.260,79 € nebst Zinsen in Höhe von 4 % seit dem 18. Februar 2002 zu zahlen.

Die Zinsforderungen werden insgesamt abgewiesen, soweit der Kläger vom Beklagten zu 2) Zinsen vor Rechtshängigkeit (18. Februar 2002) geltend macht und soweit Verzugszinsen in einer Höhe geltend gemacht werden, die 4 % p.a. übersteigen.

Im Übrigen ist die gegen den Beklagten zu 2) gerichtete Klage dem Grunde nach gerechtfertigt, wobei im Umfang der bereits erfolgten Verurteilung des Beklagten zu 1) die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner haften.

Zur Entscheidung über die Höhe der weiteren Klageforderung wird das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel und der Säumnis des Klägers im Termin vom 21. März 2006- an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten zu 2) bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344474849505152535455565758596061626364656667686970717273747576777879808182838487888990919293949596979899100101102103104105106107108109110111112113114115116117118119120121122123124125126127128129130131132133134135136137138139140141142143144145146147148149150151152153154155156157158164165166167168169170171172173174175176177178179180181182183189190191192193194200201202203204205206207208209210211212213214215216217218219220221222223224225226227228229230231232233234235236237238239240

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.