Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 162/10

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels – das am 26. August 2010 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an Herrn Rechtsanwalt K W, Straße, K, in seiner Eigenschaft als Treuhänder in dem über das Vermögen der Frau B S, geschiedene Sch, eröffneten Insolvenzverfahren (Amtsgericht Krefeld, 92 IK 83/07) zugunsten der Insolvenzmasse € 197.128,09 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Oktober 2008 zu zahlen.

Die durch die Anrufung des Landgerichts Düsseldorf entstandenen Mehrkosten werden dem Kläger auferlegt. Die übrigen Kosten des ersten Rechtszugs fallen dem Kläger zu 1/3 und der Beklagten zu 2/3 zur Last. Die Kosten der Berufung werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die jeweils andere Partei nicht vorher in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.


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