Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-24 U 57/11

Tenor

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, zu den Gründen binnen einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich Stellung zu nehmen.

2. Der für den 27. September 2011 geplante Senatstermin entfällt.


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