Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 17/11

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten zu 2. wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 20. Dezember 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 6.632,16 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 603,92 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07. September 2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 768,95 € Zug um Zug gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger A… über die Rückabtretung ausgestellten Urkunde zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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