Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-10 U 68/11

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 16.03.2011 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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