Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - IV-1 RBs 77/11

Tenor

Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Ratingen vom 6. April 2011 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Betroffene wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in einem Betrieb in zwei Fällen verurteilt ist.

Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das vorbezeichnete Urteil wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.


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