Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-15 U 27/11

Tenor

Die Be­ru­fung der Beklagten ge­gen das am 07.01.2011 ver­kün­de­te Ur­teil der 1. Zi­vil­kam­mer des Landgerichts Düsseldorf (1 O 51/10) wird als unzulässig verworfen.

Die Kos­ten der Be­ru­fung wer­den der Beklagten auf­er­legt.

Wert der Beschwer: bis 600,00 € (§§ 47 Abs. 1, 48 Abs. 2 GKG).


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