Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 W 183/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten vom 26.04.2011 gegen den Be-schluss des Landgerichts vom 05.04.2011 wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu € 900,- festgesetzt.


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