Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 41/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.01.2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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