Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 W 214/11

Tenor

Auf die Beschwerde der Kläger vom 05. November 2011 wird der Streitwert-beschluss der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 13. April 2011 - 32 O 81/09 - abgeändert und der Streitwert für das Ver-fahren auf 250.000,00 € = 125.000,00 € pro angefochtenem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. März 2009 festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.


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