Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-U (Kart) 19/11

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 24. Juni 2011 verkündete

Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln (Az. 90 O 11/11) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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