Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-12 U 86/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.05.2011 verkündete Urteil der 2b. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewie-sen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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