Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-1 Ws 362/12

Tenor

Auf die Beschwerde der Nebenklägervertreterin werden die Beschlüsse des Landgerichts Düsseldorf vom 17. Oktober und vom 6. September 2011 auf-gehoben.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.


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