Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-14 U 10/12

Tenor

I. Dem Kläger wird zur Rechtsverteidigung gegen die Berufung ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B bewilligt.

II. Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

III. Die Beklagte erhält Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen und sich (aus Kostengründen) zu einer etwaigen Berufungsrücknahme zu erklären.


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