Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-20 U 92/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten zu 2) gegen das am 1. April 2011 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte zu 2).

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten zu 2) wird nachge-lassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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