Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I - 1 U 225/10

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 20. Oktober 2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.196,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Juni 2009 zu zahlen und den Kläger von Ansprüchen seiner Prozessbevollmächtigten für außergerichtliche Tätigkeiten in Höhe von 65,10 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden zu 84 % dem Kläger und zu 16 % den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Die im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten fallen zu 83 % dem Kläger und zu 17 % den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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