Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 2/12

Tenor

Auf die sofortigen Beschwerden der Beigeladenen zu 1 und zu 2 wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 4. Januar 2012 (VK 2-130/11) aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin auf Erteilung von Einsicht in den zwischen den Beigeladenen unter dem 11./13. Juli 2011 ge-schlossenen Kooperationsvertrag wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde der Beigeladenen zu 1 abgelehnt.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die zur zweckentsprechenden Erledigung entstandenen außergerichtli-chen Kosten der Beigeladenen zu 1 und zu 2 werden der Antragstellerin auferlegt. Im Übrigen erfolgt keine Kostenerstattung.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 160.000 Euro


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