Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 23/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 27. Februar 2011 (VK 3-51/10) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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