Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 38/10

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Gebührenbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 03. August 2010 (VK 25/09 E) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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