Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 108/11

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das am 9. Juni 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal werden zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 90 % und den Beklagten als Gesamtschuldnern zu 10 % auferlegt.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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