Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-5 U 89/11

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf vom 17.05.2011, Az. 1 O 329/10, wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 

Das angefochtene Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistungen vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird zugelassen.


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