Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-6 U 253/10

Tenor

Die Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 2) vom 07.03.2012 gegen den Beschluss des Senats vom 01.03.2012 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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