Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 68/11

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei der Ausschreibung von Krankentransportleistungen aufgrund „freiwilliger Ex-ante-Vergabebekanntmachung“ vom Dezember 2010 durch die Antrags-gegnerin in seinen Rechten verletzt worden ist.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antrag-steller in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt. Darüber hinaus finden Kostenerstattungen nicht statt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro


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