Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - II-8 UF 202/11

Tenor

I.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dinslaken vom 30.11.2011 wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

III.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000 € festgesetzt.


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