Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-1 U 167/11

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 02.11.2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 14d. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 6.150,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.08.2010 zu zahlen.

Darüber hinaus werden die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 507,50 € gegenüber Rechtsanwalt A… freizustellen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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