Teilurteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-2 U 127/10

Tenor

Auf den Antrag der Klägerin wird das am 12. Oktober 2010 verkündete Urteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf im Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit dahingehend abgeändert, dass die von der Klägerin zu erbringende Sicherheit 1.000.000,- € je Beklagte beträgt.


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II.

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