Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 18/12

Tenor

Der Antrag der Antragsgegnerin vom 1. Juni 2012 auf vorzeitige Gestattung des weiteren Fortgangs des Vergabeverfahrens und des Zuschlags wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin wird aufgefordert, dem Beschwerdegericht nach Ablauf von zehn Tagen nach Zustellung dieses Beschlusses die ergriffenen Maßnahmen zur Herstellung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens anzuzeigen (§ 122 GWB)


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