Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VI-2 U (Kart) 6/12

Tenor

Der Antragsgegnerin wird unter Abänderung des am 31. Januar 2012 verkün-deten Urteils der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (Aktenzeichen 6 O 416/11) aufgegeben, die vom Antragsteller geplante Windenergieanlage des Typs R….4 mit einer installierten Leistung von 3.170 kW auf dem Grundstück in der Gemeinde N…., Gemarkung S…., Flur ..., Flurstück …, vorläufig an ihr 20-kV-Netz in E… an der Straße "A…." südlich der katholischen Kirche an der … anzuschließen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.


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