Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 27/12

Tenor

Die von den Antragstellerinnen beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 18. Juni 2012 (VK VOL 1/2012 und VK VOL 4/2012) wird abgelehnt.

Der Beschluss des Senats vom 16. Juli 2012 - fälschlich: vom 16. Mai 2012 - ist damit gegenstandslos.

Die Antragstellerinnen werden aufgefordert, sich bis zum 24. August 2012 zu erklären, ob und mit welchen Anträgen die Beschwerde aufrechterhalten bleiben soll.


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