Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - III-2 Ws 268/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird insoweit aufgehoben, als darin der Streitwert des Verfahrens auf 600,-- € festgesetzt worden ist.

Der Streitwert wird auf 5.032,-- € festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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