Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - I-23 U 162/11

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve vom 21. Oktober 2011 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers insgesamt wie folgt neugefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die a GmbH & Co. KG, V, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf einen Betrag in Höhe von 6.601,52 EUR für den Zeitraum vom 12.10.2003 bis zum 19.03.2007 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, an die a GmbH & Co. KG, V, 7.703,00 EUR + weitere 8.683,84  EUR, somit  insgesamt 16.386,84 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 24.05.2007 zu zahlen.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an die a GmbH & Co. KG, V, außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 638,00 EUR + weitere 291 EUR, somit insgesamt 929 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.07.2010 zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz trägt der Kläger und die Beklagte zu jeweils 50 %.

Die Kosten des Rechtsstreits in zweiter Instanz trägt der Kläger zu 24 % und die Beklagte zu 76 %.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird nicht zugelassen.


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