Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - VII-Verg 19/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Ver-gabekammer des Bundes vom 21. Mai 2012 (VK 3-80/11) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.475,- € festgesetzt.


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